Der Beitrag von CHF 30.00 wird jährlich in Rechnung gestellt und ausschliesslich für den Bereich Bärgüf-Träff eingesetzt.
Passivmitglieder erhalten periodisch aktuelle Informationen und Einladungen. Sie werden nicht an die Vereinsversammlung eingeladen und haben kein Stimm- und Wahlrecht.
Der Austritt aus dem Verein Bärgüf als Passivmitglied kann jederzeit schriftlich erfolgen und tritt per sofort in Kraft. Passivmitglieder, welche ausgetreten sind haben keinen Anspruch auf Rückerstattung der Mitgliederbeiträge oder auf das Vereinsvermögen.